| Zurück |
Die Behandlung des Memorialantrages von René Brandenberger, Mollis, zum Erhalt des Linthwerks im Glarner Landrat
Der Glarner Landrat hat an seiner
Sitzung vom 30. Juni 2004 den Memorialsantrag
für den Erhalt des
Linthwerks als rechtlich unzulässig erklärt. Dies, obwohl der
Landrat an seiner ersten Sitzung am
12. Dezember 2003 seine Zulässigkeit zunächst deutlich signalisiert
hat. Die kritischen Voten haben
aber deutlich gezeigt, dass das Anliegen des Erhalts vom Linthwerk berechtigt
ist und Fragen zu den
geplanten Massnahmen, zur Ausführung, Unterhalt und Finanzierung noch weiter
geklärt werden
müssen. Diese Anliegen können jetzt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrung
vom Vorprojekt
bis zum 30. September 2004 eingebracht werden.
Presseberichte

