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Die Behandlung des Memorialantrages von René Brandenberger, Mollis, zum Erhalt des Linthwerks im Glarner Landrat

 

Der Glarner Landrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2004 den Memorialsantrag für den Erhalt des
Linthwerks
als rechtlich unzulässig erklärt. Dies, obwohl der Landrat an seiner ersten Sitzung am
12. Dezember 2003 seine Zulässigkeit zunächst deutlich signalisiert hat. Die kritischen Voten haben
aber deutlich gezeigt, dass das Anliegen des Erhalts vom Linthwerk berechtigt ist und Fragen zu den
geplanten Massnahmen, zur Ausführung, Unterhalt und Finanzierung noch weiter geklärt werden
müssen. Diese Anliegen können jetzt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrung vom Vorprojekt
bis zum 30. September 2004 eingebracht werden.

Presseberichte

 


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Letzte Änderung: März 2005