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Am 24. Juni 2004 wurden dem Gemeinderat
von Mollis die nötigen Unterlagen zur Durchführung einer
ausserordentlichen Gemeindeversammlung nach Art. 48 der Gemeindeordnung überreicht.
Eine solche Versammlung,
die nur über die geplanten Massnahmen am Escherkanal auf dem Gemeindegebiet
von Mollis befinden wird, muss
wegen der Vernehmlassungsfrist vor dem 30. September 2004 stattfinden. Als beschlussfähige
Gemeindeversammlung sollen die Molliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
darüber befinden können, ob
man mit den geplanten baulichen Massnahmen am Escherkanal einverstanden ist,
oder aber diese ablehnt. Für
den Fall einer Ablehnung durch das Volk ist der Gemeinderat höflich aufgefordert,
unverzüglich diesen Willen der Linthverwaltung mitzuteilen und gegen ein
allfälliges, unverändertes Auflageprojekt zu gegebenem Zeitpunkt
Einsprache zu erheben.
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